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Ausgewählte Beiträge aus dem Satire-Magazin DER METZGER


Jakop Heinn:

Die große Biege


(DER METZGER 75 - November 2005)


Wenn Professor Doktor Paul Kirchhoff eine Idee hat, kommt ein Unglück nicht allein. Über seine „Steuerpläne“ breitete sich das Entzücken der Doofen und das Entsetzen der Verbleibenden so sehr aus, daß es fast unterging, daß er noch eine Idee hatte: das Wahlrecht zu ändern.

Neu war die eine Idee so wenig wie die andere. Irgendwo hat er es aufgeschnappt: Nicht nur die Personen deutscher Nationalität, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei Wahlen eine Stimme haben, sondern alle. Auch 17-, 16- und 15jährige. Auch Kinder. Auch Neugeborene. Alle eben, und nicht nur die, die auf dem Stimmzettel die Buchstaben entziffern können. Sie alle, meinte Kirchhoff, sollten eine Wählerstimme haben, jedoch keineswegs abgeben dürfen. Für die, die nach geltendem Wahlrecht noch nicht wahlberechtigt sind, sollen deren Eltern wählen dürfen.

Vatter, Mutter und zwei Kinder: macht vier Stimmen. Bei einem Ehepaar mit einer ungeraden Kinderzahl wird die Sache zwar schwierig – wer soll für wen die Stimme abgeben? Aber Paul Kirchhoff, wie man ihn kennt, denkt traditionell. Der „Familienvorstand“ entscheidet für alle, was sonst?

Als Bundespräsident a.D. Roman Herzog das hörte, war er froh. Ja, das gefiel ihm. Eltern wählen für ihre Kinder mit.

Fragt sich nur, ob die beiden Herren das Grundgesetz kennen. Man sollte ihnen empfehlen, mal einen Blick hineinzuwerfen. Dort steht nämlich ganz ernüchternd, daß die gesetzgebenden Körperschaften, also Bundestag und Landtage, in freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl zu wählen sind.

„Gleich“ heißt, daß jeder unabhängig von Geschlecht, Größe, Gewicht, Steuerklasse und Fruchtbarkeit genausoviel Stimmen hat wie jeder andere, nämlich eine. Gewiß: Gleichheit war solchen Herrschaften immer schon ein Dorn im Auge. Aber Gesetz ist nun mal Gesetz.

„Unmittelbar“ heißt, daß jede Person nur für sich selbst die eigene Stimme abgeben kann und sich nicht von einem anderen für die Stimmabgabe beauftragen oder bevollmächtigen lassen kann. Wo kämen wir den hin, wenn demnächst jemand im Wallokal Wahl-Vollmachten all seiner Nachbarn vorlegt und 36 Stimmzettel verlangt. Nein, so geht das nicht. Ein bißchen Basiswissen über das, was die Verfassung vorschreibt, könnte auch den Herren Kirchhoff und Herzog nicht schaden.

Nur: Die beiden Herren waren mal Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, und der eine von ihnen, Herzog, sogar sein Präsident.

Feine Verfassungshüter, die die Verfassung noch nicht einmal kennen? Ach was! Dieses Verfassungsorgan, so stellt sich nebenbei heraus, ist dazu da, im Konflikt zwischen Macht und Verfassungsnorm letztere mit juristischen Kniffen zurechtzubiegen, damit letztlich die Mächtigen sich alles erlauben können.